I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir diesen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
II. Angebote und Abschluss
Die in unseren Angeboten und anderen Verkaufsunterlagen angegebenen Preise sind stets freibleibend. Aufträge werden für uns erst bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle einer umgehenden Auslieferung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.
Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist verbindlich, wenn der Käufer nicht unverzüglich, spätestens drei Werktage nach Zugang, schriftlich widerspricht. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Änderung des Auftrags können nur so lange berücksichtigt werden, wie mit der Herstellung, dem Zuschnitt oder Bearbeitung noch nicht begonnen ist. Durch eine vom Käufer gewünschte Änderung eventuell auftretende Zusatzkosten sind im vollen Maße vom Käufer zu tragen.
Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus §321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Diese Unsicherheitseinrede erstreckt sich auch auf alle weiteren noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen mit dem Käufer.
III. Lieferfristen, Liefertermine, Lieferung
Sofern keine von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnete, schriftliche Zusage zu Lieferterminen oder -fristen getroffen werden, gelten diese stets als unverbindlich.
Verbindlich zugesagte Liefertermine oder -fristen beginnen mit dem Tage der Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen Hindernissen, die nicht von uns zu vertreten sind. Schadenersatzansprüche des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ab Werk. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht ab Werk auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn auf des Wunsch des Käufers die Lieferung an seinen Geschäftssitz oder an eine andere Lieferadresse ausführen.
Wird der Transport mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt, erfolgt die Übergabe der Ware spätestens, sobald sie dem Käufer an der Anlieferungsstelle – vorausgesetzt ist eine befestigte Fahrbahn – auf dem Fahrzeug zur Verfügung steht. Das Abladen ist eine alleinige Angelegenheit des Käufers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die Arbeitskräfte zu stellen hat.
Verlangt der Käufer gleichwohl Hilfestellung beim Abladen (einschließlich Abladevorrichtungen), Weitertransportieren oder Einsetzen hat dies keine abweichende Gefahrtragung zur Folge.
Wird die Ware zur Lieferung auf Abruf bestellt oder die Lieferung auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Eine Einlagerung ist für maximal 4 Wochen möglich, danach behalten wir uns vor die Lieferung an die Lieferanschrift des Käufers zu liefern und zu berechnen. Bei einer Lieferung auf Abruf ist die Ware mind. 3 Tage vor dem gewünschten Liefertermin unter Berücksichtigung unseres Tourenplans abzurufen.
Glastransportgestelle und andere Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabemöglichkeit der leeren Gestelle ist uns vom Käufer innerhalb von 4 Wochen nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, ab der 5. Woche für jede Woche 20% des Anschaffungspreises, jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis als Leihgebühr in Rechnung zu stellen.
IV. Preise, Zahlung, Verzug
Alle Preise gelten, sofern nicht anders angegeben, ab Werk und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Montage, Baustellenanlieferung und sonstige Sonderleistungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug bei einer Forderung werden sämtliche noch offene Forderungen des Käufers sofort fällig. Bei Bezahlung mit Scheck gilt erst die Einlösung als Zahlung. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen stehen dem Käufer nur zu sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgstellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
V. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Der Eigentumsvorbehalt und alle uns weiter zustehenden Sicherungsrechte bleiben auch bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung resultierender Forderungen bestehen.
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch uns liegt keine Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Käufer ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferten Waren innerhalb seines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs an Dritte weiter zu veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert wird. Die Abtretung ist auf die Höhe der Forderung beschränkt, welche als Faktura-Endbetrag zwischen uns und dem Käufer vereinbart worden ist.
VI. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung und Haftungsbegrenzung
Der Käufer ist bei Erhalt bzw. nach Montage zur unverzüglichen Überprüfung der Ware verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind spätestens binnen 3 Werktagen, in jedem Fall vor ersten Benutzung zu melden.
Als Mangel werden nur Fehler anerkannt die nach Beurteilung der Richtlinien der VFF (Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.) bzw. ITRS (Industrieverband Technische Textilien – Rollladen – Sonnenschutz e.V.) auch als Mangel angesehen werden.
Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürliche Abnutzung oder sonstige Veränderungen.
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) festzulegen.
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haften wir nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde verjähren Sachmängelansprüche ein Jahr nach Erhalt der Ware, soweit das Gesetz keine zwingenden längeren Fristen vorschreibt.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Adler Bauelemente e.K. . Wir sind auch berechtigt, am Geschäftssitz oder Wohnsitz des Käufers zu klagen.
Die Unwirksamkeit einer Klausel in diesen Bedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Klauseln.
Alle vorhergehenden Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit